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Datenschutzerklärung & Bearbeitungsverzeichnis im Abgleich

15 Kriterien — nicht isoliert geprüft, sondern gegeneinander abgeglichen: genutzte Systeme, Kanäle und Fristen in beiden Dokumenten konsistent?

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📋 Bereich 1Personalreglement & Arbeitsvertrag 💰 Bereich 2Spesenreglement 🔐 Bereich 3Datenschutzerklärung & Bearbeitungsverzeichnis
Prüfdatum
04.09.2026
Nächste Prüfung
bei Änderung eingesetzter Systeme
Geprüft durch
Cornelia Boss, B managed GmbH
Geprüfte Dokumente
Datenschutzerklärung Website (Stand 2022), Bearbeitungsverzeichnis
Auftrag
Dokumenten-Check (kein Treuhandmandat)
Rechtsgrundlage
revDSG (in Kraft seit 01.09.2023)

1. Prüfgrundlage

Geprüft wurden die Datenschutzerklärung und das Bearbeitungsverzeichnis nicht nur je für sich, sondern im gegenseitigen Abgleich: Stimmen die dort genannten Systeme, Anbieter und Fristen überein? Fehlen tatsächlich genutzte Kanäle in der öffentlichen Erklärung?

2. Befunde und Massnahmen

NrPrioritätBereich / ZifferBefundEmpfohlene MassnahmeStatus
31KRITISCHFehlender Kanal (Ziff. 3) Im Bearbeitungsverzeichnis ist ein Newsletter-Tool (Anbieter mit Sitz in Deutschland) als aktiv geführt. In der Datenschutzerklärung wird kein Newsletter-Versand erwähnt — die Datenbearbeitung ist gegenüber Betroffenen nicht deklariert. Ziffer 3 der Datenschutzerklärung um Newsletter-Anbieter, Zweck und Auslandsdatentransfer ergänzen. Offen
29HOCHGesetzesreferenz (Ziff. 1) Die Datenschutzerklärung referenziert durchgehend das alte «DSG». Seit 01.09.2023 gilt das revidierte nDSG mit eigener Terminologie (Art. 6, Art. 19 nDSG). Alle «DSG»-Verweise durch «nDSG» ersetzen, Rechtsgrundlagen auf aktuelle Artikel umstellen. Offen
30HOCHAnbieter-Mismatch (Ziff. 4) Die Datenschutzerklärung nennt einen Buchungsanbieter, der laut Bearbeitungsverzeichnis seit 2024 nicht mehr im Einsatz ist. Aktuell wird ein anderer Dienstleister verwendet. Ziffer 4 auf den effektiv eingesetzten Anbieter aktualisieren, Datenschutzhinweis verlinken. Offen
33MITTELAufbewahrungsfristen (Ziff. 6 / BV) Die Datenschutzerklärung nennt eine Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren für Kundendaten, das Bearbeitungsverzeichnis 10 Jahre für dieselbe Kategorie. Fristen abgleichen und in beiden Dokumenten identisch führen. Klärung nötig
34MITTELKontaktangaben (Ziff. 1 / 9) Ziffer 1 nennt eine allgemeine Info-Adresse als Datenschutzkontakt, Ziffer 9 (Rechteausübung) eine andere, persönliche E-Mail-Adresse. Einheitliche Kontaktadresse für alle Datenschutz-Belange festlegen und konsequent verwenden. Klärung nötig
43OKAktualität Bearbeitungsverzeichnis Das Bearbeitungsverzeichnis wurde innerhalb der letzten 12 Monate überprüft und ist korrekt datiert. Keine Massnahme. OK
41OKBetroffenenrechte (Ziff. 9) Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschrecht sind vollständig und verständlich beschrieben. Keine Massnahme. OK

3. Zusammenfassung

1 kritischer und 2 hohe Befunde, alle mit direktem Bezug zum Abgleich zwischen Datenschutzerklärung und Bearbeitungsverzeichnis. Grösster Handlungsbedarf: den fehlenden Newsletter-Kanal deklarieren und die veraltete Gesetzesreferenz sowie den falschen Anbieter korrigieren, bevor weitere Kundendaten über diese Kanäle bearbeitet werden.

KRITISCH — sofort
HOCH — kurzfristig
MITTEL — mittelfristig
OK — keine Massnahme
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